Im Zuge der Erstellung der ersten Ausstellung 2014 zu rechten und rassistischen Morden in Leipzig sind wir auf zwei Todesfälle aufmerksam geworden, bei denen die Indizien eine rechte Tatmotivation zwar nahelegten, die Belege für eine Einordnung als politisches Tötungsdelikt jedoch als nicht ausreichend bewertet wurden. Entweder fehlten Informationen über den genauen Tatablauf oder die Täter:innen konnten nicht ermittelt werden. Im Fall des Gerhard Helmut B. konnten nach der Veröffentlichung der Ausstellung weitere Informationen gesammelt werden, die die Einordnung als politisches Tötungsdelikt nahelegen, weswegen wir uns dazu entschieden haben, den Fall nicht mehr als Verdachtsfall zu führen und ihm eine eigene Tafel zu widmen.