Zum Inhalt springen

Thomas K.

„Seit seiner Hinwendung zu rechtsnational gesinnten Freunden und deren Gedankengut gehörten Drogenkonsumenten allgemein zu seinem Feindbild.“ – Zitat aus dem Urteil

Thomas K. wird nur 16 Jahre alt. Am Abend des 4. Oktober 2003 wird der Schüler durch den Neonazi René M. in Leipzig-Wahren erstochen.

Der 18-jährige Täter lauert Thomas K. auf dessen Heimweg in einem Gebüsch auf und sticht dann mehrmals mit einem Küchenmesser auf ihn ein. Thomas K. wird zum Zufallsopfer. Eigentlich habe der Täter es auf eine andere Person aus dem Freundeskreis von Thomas K. abgesehen, da dieser aber die Gruppe als Erstes verlässt, trifft es ihn. Thomas K. schafft es noch, die Polizei und einen Krankenwagen zu rufen. Wenige Stunden später stirbt er jedoch im Krankenhaus an seinen schweren Verletzungen.

Im Mai 2004 wird am Landgericht Leipzig die Hauptverhandlung eröffnet. Dort erscheint René M. in Bomberjacke. Er gibt an, Thomas K. und seine Freund:innen am Leipziger Auensee beobachtet zu haben. Dort hätte die Gruppe über ihren Cannabiskonsum gesprochen. Diese Gespräche hätten ihm „nicht gefallen“. Von seinen Kumpels aus der rechten Szene sei René M. „gut umerzogen“ worden und so erachte er Drogenkonsument:innen als minderwertig, weshalb er einen aus der Clique „aufklatschen“ wollte.

In einem Brief an seine Mutter zeigt René M. keinerlei Reue oder Einsicht. Er habe mit der Strafe gerechnet und meint, die „Ermittler müsse man ‚echt alle in die Gaskammer stecken‘“. René M. wird wegen Mordes zu einer Haftstrafe von zehn Jahren nach Jugendstrafrecht verurteilt.

Thomas K. wird erst 2014 als Todesopfer rechter Gewalt anerkannt. Die Einordnung von Thomas K. als Todesopfer rechter Gewalt geht auf die Initiative der Linksfraktion im Sächsischen Landtag zurück. Sie orientierte sich bei ihren Anfragen auch an den Inhalten dieser Ausstellung.

„… wenn das dann im Urteil überhaupt keinen Niederschlag mehr findet, dann ist das falsch verstandener Lokalpatriotismus. Dann versucht hier die Justiz Schaden von Leipzig abzuhalten, indem sie unterdrückt, dass hier eine Tat aus rechter Gesinnung begangen wurde.“ – Christian Pfeiffer, Direktor des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen gegenüber MDR Exakt

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert