„In noch krimineller Weise quälten die Jugendlichen ihr Opfer. Sie zeigten eine feindselige, fast schon sadistische Haltung.“ – Oberstaatsanwalt Dr. Ulrich Frank
Klaus R. wird nur 43 Jahre alt. In der von ihm genutzten Wohnung in der Lützner Straße in Leipzig-Lindenau wird er tagelang von vier Neonazis erniedrigt und schließlich in der Nacht vom 27. auf den 28. Mai zu Tode geprügelt.
Die vier jugendlichen Täter Thomas R., Enrico M., Torsten D. und Roman K. halten zum Zeitpunkt der Tat im gleichen Haus eine Wohnung besetzt. Sie nutzen die Alkoholabhängigkeit und die soziale Lage von Klaus R. aus, um Elektrizität aus seiner Wohnung zu beziehen. Im Laufe der Zeit nehmen die Erniedrigungen gegenüber Klaus R. zu. Er wird zum Beispiel unter Gewaltandrohung gezwungen, mit Kinderspielzeug auf dem Fußboden zu spielen. Am 28. Mai weigert sich Klaus R. schließlich, weitere Demütigungen über sich ergehen zu lassen. Daraufhin schlagen ihn die Täter mit Boxhandschuhen und treten mit Stiefeln auf ihn ein.
Klaus R. stirbt an seinen schweren Verletzungen. Erst Tage später wird er von Mitarbeiter:innen der Wohnungsgenossenschaft entdeckt.
Die Tat wird erst durch Berichte der Lokalpresse öffentlich. Es wird bekannt, dass der zuständige Oberstaatsanwalt Dr. Frank Ulrich der Polizei untersagte, die Öffentlichkeit zu informieren.
Im März 1995 verurteilt das Leipziger Landgericht den 19-jährigen Hauptangeklagten Roman K., der seine Mittäter in der Tatnacht zu den Misshandlungen angestachelt hatte, wegen versuchten Totschlags und schwerer Körperverletzung zu fünf Jahren Haft. Die drei Mittäter im Alter von 15 bis 18 Jahren erhalten geringe Haft- und Bewährungsstrafen, obwohl der Oberstaatsanwalt allen Tätern eine „feindseligen, fast schon sadistischen Haltung“ anlastet.
Klaus R. wird nicht offiziell als Todesopfer rechter Gewalt anerkannt.