Horst K. wird nur 43 Jahre alt. Er stirbt am 30. Dezember 1995 an schweren Brandverletzungen. Zwei Jugendliche zünden ihn in einer Straßenbahn an, da sie ihn für einen Obdachlosen halten.
Im Leipziger Stadtteil Grünau steigen der 20-jährige Steffen S. und der 19-jährige Marlon S. in eine Straßenbahn der Linie 15 ein. Als sie den schlafenden Horst K. erblicken, fordert Marlon S. seinen Freund auf: „Zünde ihn einfach mal an.“
Daraufhin entzündet Steffen S. die leicht entflammbare Jacke von Horst K. mit seinem Feuerzeug. An der nächsten Haltestelle wechseln die beiden den Wagen der Straßenbahn. Von dort aus beobachten sie, wie Horst K. verbrennt. Während der späteren Verhandlung wird Steffen S. den Anblick des brennenden Menschen als „cool“ bezeichnen. Als die Notbremse ausgelöst wird, flüchten beide. Horst K. stirbt auf dem Weg ins Krankenhaus an seinen Verletzungen. Über 40 Prozent seines Körper weisen schwerste Verbrennungen auf. Andere Fahrgäste griffen erst ein, als Horst K. schon in Flammen steht.
Während der Verhandlung vor dem Leipziger Landgericht wird ein sozialdarwinistisches Motiv ausgeschlossen. Laut Staatsanwalt Schüddekopf handelten die beiden Jugendlichen nicht sozialdarwinistisch, da sie „spontan handelten“. Steffen S. wurde zu einer Jugendstrafe von achteinhalb Jahren Haft wegen Mordes, Marlon S. zu einer Jugendstrafe von einem Jahr Haft auf Bewährung wegen unterlassener Hilfeleistung verurteilt.
Horst K. wird nicht offiziell als Todesopfer rechter Gewalt anerkannt.